Bundesweit tätiger Kaffeefahrtbetreiber soll hinter Gitter
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Der legendäre Krug geht zum Brunnen bis er bricht. Deshalb soll der Angeklagte Andreas S. (Kaffeefahrtbetreiber) zwei Jahre und zwei Monate wegen gewerbsmäßigen Betruges hinter Gitter.
Der 41-Jährige soll die meist älteren Teilnehmer von Kaffeefahrten abgezockt haben. Nach Überzeugung des Cloppenburger Amtsgerichts ist S., der in einem großzügigen Haus wohnt, ein gewerbsmäßiger Betrüger.Auf konsumer.info weiterlesen
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