Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bei zukünftiger Arbeitsaufnahme
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Das Düsseldorfer FG hat jetzt entschieden, dass Kinderbetreuungskosten auch dann steuerlich absetzbar sind, wenn aktuell keine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, die Kosten aber im Hinblick auf die zukünftige Aufnahme einer Arbeit anfallen.
Nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf können Kinderbetreuungskosten auch dann berücksichtigt werden, wenn aktuell keine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, die Aufwendungen aber im Hinblick auf die zukünftige Aufnahme einer Arbeit verausgabt werden. Die Entscheidung hatAuf business-netz.com weiterlesen
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