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Absenkung des Pfändungsfreibetrags nach§ 850 c IV ZPO nur auf Gläubigera

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Absenkung des Pfändungsfreibetrags nach§ 850 c IV ZPO nur auf Gläubigera
 
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    Eingestellt vonam 11.01.12in Presse via internet-intelligenz.de

    Hat die Ehepartnerin des Insolvenzschuldners eigenes Einkommen, muss Insolvenzverwalter - Treuhänder beim Inso-Gericht die Absenkung des Pfändungsfreibetrages. Rechtsanwalt Insolvenzrecht Dresden ...

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