Bluttat von Dachau: Wie konnte Rudolf U. die Waffe ins Gericht schmuggeln?
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Offenbar gab es während der Urteilsverkündung einen heftigen Wortwechsel des Angeklagten mit seiner Verteidigerin, bevor er die Pistole aus der Hosentasche zog.
Die Anklage gegen Rudolf U. lautete: Vorenthalten von Arbeitsentgelt. „Das heißt, er hat als Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge für seine Angestellten gezahlt“, erklärte Oberstaatsanwalt Heidenreich.Auf berliner-kurier.de weiterlesen
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