Der Gesetzgeber kann aufatmen: An der Steuer auf die Brennelemente in deutschen Kernkraftwerken gibt es zumindest nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg nichts auszusetzen. Der AKW-Betreiber EnBW scheitert mit seiner Klage. Die Stuttgarter Richter widersprechen den Aussagen ihrer Kollege