Er war „nur“ Vertretungslehrer: Sex mit Schülerin (14): Freispruch
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Ein verheirateter Lehrer (37) hatte 22-mal Sex mit einer Schülerin er wurde freigesprochen. Laut Richtern bestand kein Obhutsverhälntnis, weil der Mann nur Vertretungsstunden bei seiner Geliebten gehalten habe.
Die Richter sprachen den Angeklagten nun frei, weil mit seinem Einsatz als Vertretungslehrer und AG-Leiter keine „weitergehenden Erziehungs- und Betreuungsziele“ verbunden gewesen seien. Die Affäre zwischen Lehrer und Schülerin hatte in einer Tanz-AG begonnenAuf berliner-kurier.de weiterlesen
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