Botox und Zahnarzt: Botoxbehandlungen durch Zahnärtze verboten - VG
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Botox und Zahnarzt: Botoxbehandlungen durch Zahnärzte verboten - VG Münster urteilt.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgericht darf ein Zahnarzt keine Faltenunterspritzungen oder Botoxbehandlungen durchführen. Ausnahme: Er ist gleichzeitig Heilpraktiker oder Arzt. Quelle: Anwalt, der die klagende Zahnärztin vertrat http://www.moenigundpartner.de/rechtsberatung/medizinrechtAuf moenigundpartner.de weiterlesen
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