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Besteuerung von Entschädigungsleistungen, BRB Revision und Beratung OHG :

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    Steuernews vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer aus Hamburg: Tarifermäßigung setzt zusammengeballte Zahlung voraus

    Erhält der Arbeitnehmer für den Jobverlust eine Abfindung bzw. für entgangene oder entgehende Einnahmen eine Entschädigungsleistung, unterliegen diese grundsätzlich der Einkommensteuer.

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