Im Dezember kündigte die Bundesanwaltschaft an, dass die drei ehemaligen Mitglieder der RAF in Beugehaft genommen werden, und nun endlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) diesem Antrag stattgegeben. Gegen die früheren RAF-Terroristen Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt wurden Beugehaft und Zwangsgelder angeordnet.