Besteuerung von Entschädigungsleistungen, Noll & Voss, Steuerberater
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News vom Steuerberater aus Hamburg: Tarifermäßigung setzt zusammengeballte Zahlung voraus
Erhält der Arbeitnehmer für den Jobverlust eine Abfindung bzw. für entgangene oder entgehende Einnahmen eine Entschädigungsleistung, unterliegen diese grundsätzlich der Einkommensteuer.Auf voss-stb.de weiterlesen
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