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Besteuerung von Entschädigungsleistungen, Noll & Voss, Steuerberater

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    News vom Steuerberater aus Hamburg: Tarifermäßigung setzt zusammengeballte Zahlung voraus

    Erhält der Arbeitnehmer für den Jobverlust eine Abfindung bzw. für entgangene oder entgehende Einnahmen eine Entschädigungsleistung, unterliegen diese grundsätzlich der Einkommensteuer.

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