Bei Verjährung hilft Finanzamt auch keine korrigierte Anrechnungsverfügung
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Zu viel erstatte Steuer kann das Finanzamt nur innerhalb von fünf Jahren zurückfordern. Daran ändert sich laut Entscheidung des BFH auch nichts, wenn die Finanzbehörde die entsprechende Anrechnungsverfügung nach Verjährungseintritt korrigiert.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Zu diesem Zeitpunkt ...Auf business-netz.com weiterlesen
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