Hilfe für die Opfer des Schiffs-Unglücks der “Costa Concordia”
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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wurde vom Konsumentenschutzministerium (BMASK) beauftragt, österreichische Geschädigte des Kreuzfahrtunglücks der „Costa Concordia“ in Italien bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu unterstützen.
Der VKI wird die Ansprüche der Geschädigten sammeln und zunächst versuchen einen außergerichtlichen Ausgleich zu erzielen. Doch als ultima ratio wird auch die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen geprüft.Auf konsumer.info weiterlesen
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