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Neue 66-Prozent-Grenze

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    Eingestellt vonam 20.01.12in Politik via kruse-partner.de

    Kruse & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Danneckstraße 35, 70182 Stuttgart (Mitte), T: 0711 672 106 - 0

    Künftig wird nur noch auf das Verhältnis der tatsächlichen Miete zur ortsüblichen Miete abgestellt, eine Prognoserechnung ist bei verbilligter Vermietung grundsätzlich nicht mehr erforderlich.

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