Kabel Deutschland verliert vor Gericht!
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Vor dem Amtsgericht Berlin-Köpenick verliert Kabel Deutschland den Rechtsstreit gegen eine Kundin. Diese sollte neben ihrem alten Festnetz-Anschluss gleichzeitig den Anschluss von Kabel Deutschland bezahlen.
Eine Kundin wollte mit ihrem Festnetz/DSL-Anschluss zu Kabel Deutschland wechseln. Der neue Kabelvertrag sollte aber erst dann beginnen, wenn der bisherige Telekom-Anschluss gekündigt war. Kabel Deutschland verlangte von der Kundin jedoch die Zahlung beider Verträge.Auf kanzlei-hollweck.de weiterlesen
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Das Urteil ist vom Amtsgericht Berlin-Köpenick vom 13.10.2011 und trägt das Az. 17 C 162/11. Dieses Urteil gegen Kabel Deutschland ist vor allem für die Kunden wichtig, die einen Festnetz/DSL-Anschluss bei Kabel Deutschland bestellt haben, und ihnen vertraglich zugesichert wurde, dass der neue Anschluss erst dann zu laufen beginnt, wenn der bisherige Festnetz/DSL-Anschluss gekündigt und beendet ist. Dieses Urteil kann in derartigen Fällen Kabel Deutschland in Kopie vorgelegt werden. Kabel Deutschland, als auch alle anderen in Deutschland vertretenen Kabelanbieter (Kabel BW, Unitymedia, Telecolumbus) sind dann verpflichtet, zu diesem Urteil Stellung zu nehmen und dem Kunden den neuen Festnetz/DSL-Kabelanschluss erst dann in Rechnung zu stellen, wenn der bisherige Vertrag gekündigt und beendet ist, wenn das vertraglich so vereinbart wurde. Es ist wichtig, dass das Amtsgericht dieses Urteil gefällt hat, um einen wichtigen Schritt in die Richtung "Verbraucherfreundlichkeit" in Deutschland zu gehen. Es darf nicht sein, dass Kabelanbieter einen Kabelanschluss schalten, und der Kunde plötzlich zwei Anbieter bezahlen muss, obwohl er die vertragliche Zusicherung erhalten hat, dass er den neuen Kabelanschluss bei Kabel Deutschland erst dann bezahlen muss, wenn der alte Vertrag für DSL und Festnetz beendet ist. Ich empfehle daher jedem Kabelkunden, bei Problemen in diesem Bereich, auf dieses Urteil gegen Kabel Deutschland zurückzugreifen. Sollten Sie dennoch weitere Hilfe in einem Rechtsstreit mit Kabel Deutschland benötigen, so stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Verbraucheranwalt natürlich jederzeit gerne zur Seite. Bitte schildern Sie mir Ihr rechtliches Problem mit Kabel Deutschland, Telecolumbus, Kabel BW oder Unitymedia, und ich bin sicher, dass ich für Sie eine Lösung der Angelegenheit finden werde. Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin. Kanzlei für Verbraucherrecht und Verbraucherschutz.
Eine Berlinerin wollte von der Telekom zu Kabel Deutschland wechseln. Auf der Homepage von Kabel Deutschland wurde ihr zugesichert, dass der neue Kabelanschluss erst dann berechnet wird, wenn der alte Telekom-Vertrag beendet ist. Das war der Kundin sehr wichtig, denn sie konnte sich nicht zwei Festnetz/DSL-Anschlüsse gleichzeitig leisten. Nachdem sie den Vertrag online bestellt hatte wurde dieser schnell von Kabel Deutschland installiert, aber leider auch sofort berechnet. Von dem Moment der Installation an sollte die Verbraucherin somit den bisherigen Telekom-Anschluss als auch den neuen Kabel-Deutschland-Anschluss gleichzeitig bezahlen. Dies, obwohl Kabel Deutschland ihr vertraglich zugesichert hatte, dass die Zahlungspflicht erst dann beginnt, wenn der bisherige Festnetz/DSL-Anschluss gekündigt und beendet ist. Das wollte die Kundin nicht akzeptieren. Sie legte Widerspruch gegen die Rechnungen von Kabel Deutschland ein. Schließlich zog Kabel Deutschland vor Gericht und verklagte die Frau auf Zahlung der monatlichen Kabelgebühr. Die Kabelkundin wehrte sich und schaltete die Verbraucherschutzkanzlei Hollweck in Berlin ein. Rechtsanwalt Thomas Hollweck verteidigte die Mandantin vor dem Amtsgericht Köpenick und gewann den Prozess. Die Kundin muss nun keine Gebühren an Kabel Deutschland bezahlen. Das Gericht sah es als unberechtigt an, dass Kabel Deutschland sofort ab Anschlussschaltung schon Gebühren verlangen darf, obwohl vertraglich etwas anderes vereinbart wurde.