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Urteil zu Porno-Inhalt - Öffnen von E-Mails kann Dienstunfall sein

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Urteil zu Porno-Inhalt - Öffnen von E-Mails kann Dienstunfall sein
 
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    Das Öffnen einer E-Mail mit pornografischem Inhalt kann ein Dienstunfall sein. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 23 K 5235/07), auf die die Deutsche Anwaltauskunft hinweist.

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