Pensionär kann bei Selbständigkeit Arbeitszimmer vollständig absetzen
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Wenn ein Rentner oder Pensionär eine selbständige Tätigkeit aufnimmt, kann er nach Meinung des Niedersächsischen FG auch die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer voll absetzen. In einem solchen Fall dürfen die Aufwendungen nicht auf den Jahreshöchstbetrag von 1.250 Euro beschränkt
Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hat bezüglich eines Streits um die Anerkennung als häusliches Arbeitszimmer festgestellt, dass bei der Bestimmung des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung Einkünfte des Steuerpflichtigen, denen keinerlei aktive ...Auf business-netz.com weiterlesen
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