Wohnungseinbruchsdiebstahls / Freiheitsstrafe / Verständigung / Strafverteidigung / Bewährungsstrafe / Fürsorgepflicht BGH, Urteil vom 30.06.2011, Az.: 3 StR 39/11 Das Landgericht Düsseldorf hat den Angeklagten wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt