Alkoholsucht - Behörde kann Ruhen der ärztlichen Zulassung anordnen
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Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht hat jetzt das von der zuständigen Behörde angeordnete vorläufige Ruhen der Approbation einer alkoholabhängigen Zahnärztin bestätigt. Die Zahnärztin hatte trotz Vereinbarung der Abstinenz eine Trunkenheitsfahrt unternommen.
Die zuständige Aufsichtsbehörde darf laut Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen bei Bestehen einer Alkoholabhängigkeit, die zu Kontrollverlusten und damit einer Gefährdung der Patienten führt, sofort vollziehbar das vorläufige Ruhen der ärztlichen Approbation anordnen. Die Antragstellerin ist ...Auf business-netz.com weiterlesen
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