Voßhoff/Heveling: Jugendliche konsequent vor sexuellen Übergriffen schüt
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Kommentare zu Voßhoff/Heveling: Jugendliche konsequent vor sexuellen Übergriffen schüt
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Das ist ja nicht nur einer. Das sind in der Regel 5 - in Worten FÜNF! Ich muss ehrlich sagen, obwohl dies selten passiert - mit fehlen hier die Worte. Sachlich kann man hier kaum mehr bleiben, zumal das StGB und sämtliche Kommentare zum §174 eindeutig sind. Leider hat die Poltik keinen Einfluss auf diese "Rechtssprecher" - hier ist der Präsident gefordert, wenn nicht sogar die EU-Menschenrechtskommission. Das kann man nicht auf sich beruhen lassen.
Es ist wohl mehr als makaber, was sich das OLG Koblenz hier geleistet hat. Eine solche Urteilsbegründung ist eine Verhöhnung nicht nur des Opfers, sondern auch der gesamten Strafrechtssprechung. Das StGB ist eindeutig. Man sollte es auf die Richter anwenden.
Es ist wohl mehr als makaber, was sich das OLG Koblenz hier geleistet hat. Eine solche Urteilsbegründung ist eine Verhöhnung nicht nur des Opfers, sondern auch der gesamten Strafrechtssprechung. Das StGB ist eindeutig. Man sollte es auf die Richter anwenden.