BGH: Zum Anspruch auf Erfindervergütung einer als Patent geschützten
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Patente bilden in der Regel lediglich den Beginn oder einen Zwischenschritt eines fortlaufenden technischen Entwicklungsprozesses ab. Rechtlich stellt sich hierbei stets die Frage, wer für den späteren Erfolg eines Produkts verantwortlich ist und welche Ansprüche der beteiligten Personen entstehe
BBS Rechtsanwälte zur Entscheidung des BGH über Ansprüche auf Erfindervergütung einer als Patent geschützten Diensterfindung bei späteren Beiträgen Dritter. Die Entscheidung zeigt, dass gerade innovative Unternehmen ein geeignetes innerbetriebliches Management von Erfindungsmeldungen benötigen.Auf bbs-law.de weiterlesen
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BBS Rechtsanwälte über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.11.2011, X ZR 35/09 zum Arbeitnehmererfindungsrecht und Patente, Erfindungen, Innovationen.