Verleger gestoppt: Gericht verbietet Veröffentlichung von „Mein Kampf“
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Das Landgericht München I hat die Veröffentlichung von Hitlers Mein Kampf verboten. Der englische Verleger Peter McGee hatte eine Mein Kampf-Beilage geplant.
McGee, der seiner Wochenzeitung „Zeitungszeugen“ Auszüge aus der Hetzschrift beilegen wollte, war schon vor dem Urteil zurückgerudert und hatte angekündigt, Auszüge aus dem Hitler-Buch nicht zu veröffentlichen, solange der Rechtsstreit läuft.Auf berliner-kurier.de weiterlesen
8 KommentareKommentare zu Verleger gestoppt: Gericht verbietet Veröffentlichung von „Mein Kampf“
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Ich habe mir diesen Schund mal durchgelesen,wer nach diesem Buch zum A.H. Fan wird gehört eh in die Klappse
schwabi, ich find´s trotzdem Scheiße, dass dieses Buch hierzulande wieder in irgendeiner Form, selbst in einer verkürzten und mglw. kommentierten erscheinen soll...
Bayern hat die Rechte daran nur noch bis 2015 und außerdem ist es auch heute schon kein Problem an das Buch zu kommen
Nun gut. Da kann man nur hoffen, dass sich München nicht mal irgendwann auf seine Rolle als "Hauptstadt der Bewegung" und Bayern sich als Geburtsstätte der Herren Himmler, Streicher, Sepp Dietrich sowie der Dame Braunitler u.A besinnt und die Schwarte freigibt...
Prignitzer hat Recht. Wenn es ein Urheberrecht gibt, hat das Gericht dies erstmal zu berücksichtigen und dies ist hier der Fall. Das Urhebrrecht liegt bei bay. Staat. Also ist bisher alles korrekt und kein Anlass über Gerichte herzuziehen.
Würde mich nicht wundern, das die Urheberrechte der Grund für den Stop dieser Auflage ist....von diesen Gerichten ist nichts anderes zu erwarten....
Die Verbotsgeschichte hat aber einen anderen Hintergrund, als man vermuten könnte. Es geht dabei um urheberrechtliche Sachverhalte, nicht etwa um moralische oder ähnliche.
Wurde auch Zeit, das Verbot. Läuft eh schon zu viel Hitler durch die Medien, speziell im Fernsehen...