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Urteil: Rheinland-Pfalz muss Zeugen Jehovas mit Kirchen gleichstellen

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Urteil: Rheinland-Pfalz muss Zeugen Jehovas mit Kirchen gleichstellen
 
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    Aus Zweifeln an der Rechtstreue der Zeugen Jehovas lehnte Rheinland-Pfalz bislang deren Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts ab. Doch nun hat das Verwaltungsgericht in Mainz entschieden: Die Glaubensgemeinschaft muss den großen Kirchen gleichgestellt werden.

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