Geschenke erhalten die Freundschaft... aber nur, wenn sie günstig sind!
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Deshalb überreicht man gerne z.B. ein Buch, eine Flasche Wein. Ob diese Kosten von der Steuer absetzbar sind, hängt davon ab, wer beschenkt wird und zu welcher Gelegenheit.
Eigentlich dürfen Geschenke gem. § 4 Abs. 5 Nr.1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) grundsätzlich nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden, sogar dann nicht, wenn sie betrieblich veranlasst sind.Auf unternehmer.de weiterlesen
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