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BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

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BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

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Online-Untersuchungen von PCs sind illegal, berichtet die tageszeitung (taz) unter Berufung auf den Bundesgerichtshof. Dies ergebe sich aus einem entsprechenden Beschluss, den Ulrich Hebenstreit, Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) am 25. 11. gefällt hat. Die Begründung zu dem noch nicht veröffentlichten Beschluss liegt der taz vor.

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1 Kommentar

Kommentare zu BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

 

TeckioTeckioam 11.12.06


Versteh ich das richtig, ist die Diskussion um diese Abhör- und Bespitzelmaßnahmen schon beendet, bevor sie überhaupt richtig begonnen hat? Lustig


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