Pfändungssicheres Konto - Informationen zum P-Konto ohne Schufa
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Ab 01.01.2012 gilt: Wer Geldeingänge auf seinem Konto vor Pfändungen schützen möchte, muß ein P-Konto führen. Weitere Informationen zur Änderung der Gesetzeslage und zum P-Konto ohne Schufa erhalten Sie nur bei uns.
Bisher galt auch ohne P-Konto ein gesetzlicher Pfändungsschutz für Sozialleistungen. Vereinfacht gesagt, konnten Sozialleistungen innerhalb einer bestimmten Frist von jedem Konto trotz Pfändung abgehoben werden. Das geht seit 01. Januar 2012 nicht mehr. Daher muß JETZT gehandelt werden!Auf lebenohneschufa.de weiterlesen
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