Vater kann Taufe nicht durch ein Verwaltungsgericht annullieren lassen
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt entschieden, dass ein Vater die Taufe seiner Tochter nicht vom Verwaltungsgericht aufheben kann. Dies liege daran, dass es sich bei der Wirksamkeit der Taufe um eine innerkirchliche Angelegenheit handle.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) musste sich jetzt mit der Frage beschäftigen, ob ein geschiedener Elternteil die Taufe seines Kindes annullieren kann. Im Ausgangsfall übte der Vater mit seiner geschiedenen Ehefrau das gemeinsame Sorgerecht über die Tochter aus. Nachdem die Mutter ...Auf business-netz.com weiterlesen
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