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BGH-Urteil zu Heizkosten: Vermieter müssen nach Verbrauch abrechnen

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BGH-Urteil zu Heizkosten: Vermieter müssen nach Verbrauch abrechnen
 
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    Vermieter dürfen bei der Heizkostenabrechnung nur den tatsächlichen Verbrauch in Rechnung stellen. Pauschale Abschlagszahlungen sind unzulässig, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Mieter sollten alte Abrechnungen überprüfen.

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