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Heizkosten-Abrechnung: Tatsächlicher Verbrauch zählt — Wirtschaftsthemen

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Heizkosten-Abrechnung: Tatsächlicher Verbrauch zählt — Wirtschaftsthemen
 
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    Eingestellt vonam 01.02.12in Wissen via wirtschaftsthemen.net

    Urteil zur Heizkosten-Abrechnung: Millionen Mieter sind betroffen. Vermieter darf nur tatsächlichen Verbrauch berechnen.

    BGH-Urteil: Vermieter muss tatsächlichen Verbrauch bei Heizkosten-Abrechnung berücksichtigen und nicht einfach seine Abschlagszahlungen an den Energieversorger dem Mieter in Rechnung stellen. Zudem kann ein solcher Fehler bei der Abrechnung nicht zur Kürzung der Heizkostenforderung führen.

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    Kommentare zu Heizkosten-Abrechnung: Tatsächlicher Verbrauch zählt — Wirtschaftsthemen

     

    zeitonlinezeitonlineam12.02.01

    Bundesgerichtshof: Vermieter müssen die Heizkosten künftig nach dem tatsächlichen Verbrauch der Mieter berechnen: LINK (sh)