Heizkosten-Abrechnung: Tatsächlicher Verbrauch zählt — Wirtschaftsthemen
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Urteil zur Heizkosten-Abrechnung: Millionen Mieter sind betroffen. Vermieter darf nur tatsächlichen Verbrauch berechnen.
BGH-Urteil: Vermieter muss tatsächlichen Verbrauch bei Heizkosten-Abrechnung berücksichtigen und nicht einfach seine Abschlagszahlungen an den Energieversorger dem Mieter in Rechnung stellen. Zudem kann ein solcher Fehler bei der Abrechnung nicht zur Kürzung der Heizkostenforderung führen.Auf wirtschaftsthemen.net weiterlesen
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Bundesgerichtshof: Vermieter müssen die Heizkosten künftig nach dem tatsächlichen Verbrauch der Mieter berechnen: LINK (sh)