Unisex-Tarife und Bestandskunden private Krankenversicherung
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Unisex-Tarife für Bestandskunden für die Private Krankenversicherung sind verfassungswidrig. Bisher galt diese Einführung ausdrücklich für Neukunden, nicht aber für bestehende Verträge.
Ein Gutachten zu den Unisex-Tarifen kommt nun zu dem Schluss, dass die Umstellung von bestehenden PKV Verträgen auf die neuen Unisex-Tarife nicht mit der deutschen Verfassung konform sei.Auf private-krankenversicherung-beitragsvergleich.org weiterlesen
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