Übermüdung schlägt Alkohol – Gesetzliche Unfallversicherung muss bei
Tweet
x 0
x 0
x 7
x 1
x 3
Das Bayerische LSG hat jetzt festgestellt, dass eine relative alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht ausschließen muss. Im entschiedenen Fall hielten die Richter eine betriebsbedingte Übermüdung nach einem Arbeitstag von 13,5 Stunden für möglich.
Laut Bayerischem Landessozialgericht (LSG) wird eine Berufsgenossenschaft von ihrer grundsätzlichen Leistungspflicht bei Wegeunfällen zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause nur dann befreit, wenn alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache feststeht...Auf business-netz.com weiterlesen
kommentieren