Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Versetzung von Beamten
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass der Betriebsrat eines stillgelegten Betriebes der Deutschen Post AG bei der Versetzung von Beamten dieses Betriebes in andere Betriebe der Post kein Mitbestimmungsrecht hat (Az.: 6 P 25.10).
Die Versetzung von Beamten unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, wie das Beispiel der Deutschen Post AG zeigt. Lesen Sie mehr...Auf business-netz.com weiterlesen
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