AG Burgwedel weist Zahlungsanspruch von Melango.de zurück
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Seit 2009 gerät die Melango.de GmbH aus Chemnitz immer wieder in die Schlagzeilen. Jetzt erging gegen Melango wieder ein erneutes Urteil, dass einen Zahlungsanspruch gegen einen Kunden verneint.
Mit Urteil vom 12.01.2012 hat das Amtsgericht Burgwedel zum Aktenzeichen 78 C 97/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen einen Freiberufler aus Isernhagen zustehen.Auf konsumer.info weiterlesen
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