Telekom verliert vor Gericht!
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Die Telekom verlor einen Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte. Urteil vom 01.02.2012, Aktenzeichen 9 C 143/11.
In der von der Telekom eingereichten Klage forderte diese vom Beklagten die Zahlung von 987,04 EUR für die Nutzung von angeblichen 0900-Servicenummern. Der Beklagte hatte aber eine 0900er-Sperre eingerichtet. Dementsprechend verlor die Telekom. Urteil AG Berlin Mitte vom 01.02.2012, Az. 9 C 143/11.Auf kanzlei-hollweck.de weiterlesen
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Dieses Urteil gegen die Telekom ist für alle die Betroffenen wichtig, die eine unberechtigte Forderung für die angebliche Nutzung von 0900er-Servicenummern, Premiumdiensten oder Mehrwertdiensten erhalten haben. Es reicht nach dem Urteil des Amtsgericht Berlin-Mitte vom 01.02.2012 (Az. 9 C 143/11) nicht aus, wenn lediglich behauptet wird, dass diese Sonderrufnummern genutzt wurden, und eine dementsprechende Rechnung vorgelegt wird. Stattdessen muss der Telekommunikationsanbieter, der die Rechnung stellt, auch beweisen, dass ein Vertrag geschlossen wurde, und dass die Rufnummern tatsächlich genutzt wurden. Hierzu muss ein Einzelverbindungsnachweis vorgelegt werden, aus dem deutlich hervorgeht, wann die 0900-Servicedienste genutzt, und welche Zielrufnummern genau angerufen wurden.