Der Europäische Gerichtshof (Sache „Kücük, AZ C-586/10) hat am 26.01.2012 über die Wirksamkeit einer Befristungsabrede im Fall eines ständigen Vertretungsbedarfs zu entscheiden. In diesem Fall ging es um 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG. Danach kann ein Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen