Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz rechtfertigt fristlose Kündigung
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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, die in der Regel eine fristlose Kündigung rechtfertigt, egal ob die Belästigung körperlich oder verbal erfolgt (2 AZR 323/10).
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist eine sexuelle Belästigung an sich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Mit diesem Urteil haben die Erfurter Richter ihre bisherige Rechtsprechung bestätigt (Az.: 2 AZR 323/10).Auf business-netz.com weiterlesen
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