Kein Abzug Krankheitskosten bei fehlender Kasseneinreichung
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Das Rheinland-Pfälzische FG hat jetzt einem Steuerzahler die Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen versagt. Dieser hatte die Aufwendungen wegen einer Beitragsrückerstattung nicht bei seiner Krankenkasse eingereicht.
Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz jetzt entschieden, dass Krankheitskosten bei der Einkommensteuerveranlagung nicht steuermindernd berücksichtigt werden können, wenn die betreffenden Aufwendungen bei der zuständigen ...Auf business-netz.com weiterlesen
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