Über 20.000 hoch betagte NS-Opfer erhalten keine höheren Renten-Nachzahlungen für ihre Arbeit in einem Getto. Das ergibt sich aus zwei Urteilen, die das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag gefällt hat. Der 13. Senat entschied, für die Rückwirkung von Überprüfungsanträgen bei sogenannt