Schneeräumpflicht - Was Sie jetzt wissen sollten
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Das Räumen von Schnee und das Streuen auf dem Fußweg vor dem betreffenden Gebäude ist zunächst einmal die Aufgabe des Eigentümers und der Hausverwaltung.
Der Wintereinbruch in den vergangenen Wochen hat das Land durch klirrende Kälte und starke Schneefälle vielerorts in eine winterliche Kulisse verwandelt. Damit kommt auf Vermieter und Mieter aber auch entsprechende Arbeit zu, denn die Gehwege müssen vom Schnee befreit werden.Auf immobilienfinanzierung.com weiterlesen
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