Ab einer Million € Steuerhinterziehung muss der Täter grundsätzlich in Haft
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Bei Steuerhinterziehung vom mehr als einer Million ¬ darf ein Gericht nur dann eine Haftstrafe auf Bewährung aussprechen, wenn besonders gewichtige Milderungsgründe vorliegen. Der BGH bekräftigt mit der aktuellen Entscheidung seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2008.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern seine Rechtsprechung bestätigt, nach der bei einer Steuerhinterziehung von mehr as einer Million € grundsätzlich Haftstrafen ohne Bewährung zu verhängen sind. Im Ausgangsfall hatte das Landgericht Augsburg 2010 einen angeklagten ...Auf business-netz.com weiterlesen
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