Datenlecks in Unternehmen sollen bestraft werden - Dienstleistung und
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Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen der EU könnten zukünftig teuer werden - Unternehmen müssen womöglich bis zu fünf Prozent ihres Umsatzes zahlen.
Damit geschützte Daten aus einem Unternehmen nicht nach außen gelangen, schreibt §9 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor, dass personenbezogene Daten besonders gesichert werden müssen. Obwohl meist keine böse Absicht dahinter steht, verpflichtet §7 BDSG bei solchen Datenschutz-Pannen die FirmenAuf datenschutz-einfach.de weiterlesen
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