Neues UVA-Formular 2012
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Aktuelles vom Steuerberater aus Wien: Neu: Die Umsatzsteuervoranmeldung wird ab 2012 maschinell gelesen.
Eine Umsatzsteuervoranmeldung muss entweder vierteljährlich oder monatlich gemacht werden. Sie muss immer am 15. Tag des auf den Voranmeldezeitraum zweitfolgenden Monats abgegeben werden. Vierteljährlich Vorjahres-Umsatz bis Euro 30.000 Unternehmer bis zu einem Vorjahresumsatz von Euro 30.000 müssAuf alpha-consult.at weiterlesen
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