Die Aktuarvereinigung hat sich in ihrer jährlichen Empfehlung gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen dafür ausgesprochen den Höchstrechnungszinssatz für Kapital-Lebens- bzw. Rentenversicherungsverträge für 2013 unverändert bei 1,75 % beizubehalten. Der Höchstrechnungs-Zinssatz gibt in