Freiwillige Steuererklärung: Rückzieher bei Nachzahlung
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Längst muss nicht jeder Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben. Bis zu einem Grundfreibetrag von 8004 Euro (bei Ehepaaren 16.008 Euro) sind alle Einkünfte von der Steuer befreit.
Was tun wenn das Finanzamt eine Nachzahlungverlangt? In diesem Fall kann man die Steuererklärung zurückziehen. Dazu genügt es, Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid einzulegen und den Antrag auf Veranlagung zurückzuziehen.Auf konsumer.info weiterlesen
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