Entfernungspauschale - Offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke zulässig
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Pendler können bezüglich ihrer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte jetzt auch eine längere Fahrstrecke angeben, wenn dies nur eine geringe Zeitersparnis bietet. Der BFH hat jetzt zwei Gerichte korrigiert, die bei der Entfernungspauschale ausschließlich auf die kürzeste Strecke abstellten.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei gestern veröffentlichten Urteilen konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die Entfernungspauschale für einen längeren als den kürzesten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anspruch genommen werden kann. Grundsätzlich kann die ...Auf business-netz.com weiterlesen
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