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Für die Pflegekosten der Eltern aufkommen

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Für die Pflegekosten der Eltern aufkommen
 
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    Gesetzlich vorgeschrieben: Kinder müssen Kosten übernehmen(mpt-192) Am 1. Januar 2012 trat das Familienpflegezeitgesetz in Kraft, das Angehörigen von Pflegebedürftigen bessere Möglichkeiten bereitet, die Pflege der Eltern zuhause zu übernehmen. Dabei kann für bis zu zwei Jahre die Arbeitszeit

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