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Keine Umbettung - Totenruhe ist verfassungsrechtlich geschützt

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Keine Umbettung - Totenruhe ist verfassungsrechtlich geschützt
 
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    Eingestellt vonam 09.02.12in Wissen via versicherungsbote.de

    Die Totenruhe wird in Deutschland vom Grundgesetz geschützt. Es müssen deshalb schon sehr ernsthafte Gründe vorliegen, wenn die Umbettung der sterblichen Überreste eines Verstorbenen auf einen anderen Friedhof erfolgen soll. Allein der Umzug der die Begräbnisstätte pflegenden Verwandten in ein

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    Kommentare zu Keine Umbettung - Totenruhe ist verfassungsrechtlich geschützt