Verbot schlegelartiger Schneidwerkzeuge für tragbare handgeführte Freischne
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Die EU-Kommission verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten in einem Beschluss vom 19. Januar 2012 zur Durchsetzung eines Verbots über das Inverkehrbringen von schlegelartigen Schneidwerkzeuge, die aus mehreren miteinander verbundenen Metallteilen bestehen und für tragbare handgeführte Freischneider.
Ab 19. Januar 2012 sollen alle Mitgliedstaaten des EUs einen Verbot von schlegelartigen Schneidwekrzeuge als Pflicht nehmen.Auf maschinenrichtlinie-2006-42-eg.de weiterlesen
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