Versäumte Kündigung: Beiträge müssen weiter gezahlt werden
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Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) haben zu Beginn des Jahres Aufregung verursacht. Dabei ging es um Erhöhungen...
Ein aktuelles Gerichtsurteil besagt, dass die Beiträge für eine private Krankenversicherung (PKV) weiter gezahlt werden müssen, wenn die Kündigung versäumt wurde. Demnach stellt der Nachweis einer gesetzlichen Pflichtversicherung keinen Ersatz für eine schriftliche Kündigung der PKV dar.Auf 1a.net weiterlesen
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