Kundus-Klage abgewiesen
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Das Kölner Verwaltungsgericht hat eine Klage wegen des Luftangriffs auf einen afghanischen Lkw-Konvoi bei Kundus im Jahr 2009 als unzulässig zurückgewiesen.
Der Anwalt eines bei dem Angriff verletzten Lkw-Fahrers hatte feststellen lassen wollen, dass das von einem Bundeswehr-Oberst angeordnete Bombardement rechtswidrig war.Auf neues-deutschland.de weiterlesen
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