Betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) – Betriebsrat darf Namen der
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Das BAG hat jetzt entschieden, dass der Betriebsrat aufgrund seines Überwachungsrechts vom Arbeitgeber die Namen aller erkrankten Arbeitnehmer verlangen kann, die für ein betriebliches Eingliederungsmanagement in Frage kommen. Die Weitergabe ist nicht von der Zustimmung der Arbeitnehmer abhängig.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich jetzt mit dem Überwachungsrecht des Betriebsrats beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) beschäftigt. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ...Auf business-netz.com weiterlesen
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